Corona Überbrückungshilfe

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  • Kleine und mittelständische Unternehmen
  • Soloselbständige
  • Selbständige in freien Berufe im Haupterwerb
  • Gemeinnützige Einrichtungen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
  1. Welche Voraussetzungen für Überbrückungshilfe sind notwendig?

Der Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr April und Mai 2019 zusammen um mindestens 60 % zurückgegangen sein.

  1. Wer unterstützt mich bei der Antragstellung?
  • Steuerberater
  • steuerberatender Rechtsanwalt
  • Wirtschaftsprüfer
  • vereidigte Buchprüfer
  1. Wo kann man die Überbrückungshilfe beantragen?

Alle Betroffenen beantragen die Überbrückungshilfe digital über die steuerberatenden Berufe.

  1. Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Ab dem 8. Juli startete die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2020 gestellt werden.

  1. Wie wird der Antrag eingereicht?

Nur digital über die steuerlichen Beratungsstellen. Sämtliche Anträge und Unterlagen werden über die steuerlichen Beratungsstellen eingereicht. Diese müssen sich für die Antragstellung bundesweiten auf der Online-Plattform registrieren.

  1. Welche Kosten sind förderfähig?
  • Fixkosten wie Miete und Pacht
  • Finanzierungskosten
  • Kosten für Grundsteuern
  • Kosten für Auszubildende
  • Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die nicht in Kurzarbeit geschickt werden können (Fixkostenpauschale von 10 %)
  1. Wie viel Überbrückungshilfe erhält man?

Umsatzrückgang im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat:

       Zwischen 40 % und unter 50 %                                40 % Erstattung der Fixkosten

       Zwischen 50 % und unter 70 %                                50 % Erstattung der Fixkosten

       Mehr als 70 %                                                         80 % Erstattung der Fixkosten

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000,00 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten beträgt der Erstattungsbeitrag max. 3.000,00 € pro Monat.

  1. Wer zahlt sie aus?

Die jeweils zuständigen Bundesländer

Wenn Sie Fragen und Unterstützung zur Antragstellung haben, sprechen Sie uns an unter der Telefonnummer + 49 (0) 89 6414761 oder schreiben Sie uns ein Mail an info@nomos-stb.de: Wir beraten Sie gerne.