Coronahilfe: LfA-Schnellkredit

Für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die ihr Unternehmen mindestens seit dem 01.10.2019 am Markt betreiben, gibt es ein neues Kreditprogramm: den LfA-Schnellkredit. Weitere Voraussetzungen sind: bis zu 10 Beschäftigte, keine Schwierigkeiten nach EU-Definition bis zum 31.12.2019, Gewinnerzielung im Jahr 2019 oder im Zeitraum 2017 – 2019. Die Beantragung ist sofort möglich und die Auszahlung erfolgt über Ihre Hausbank. Die Abruffrist beträgt ein Monat.

Finanziert werden Investitionen und laufende Kosten mit einer Darlehenshöhe von bis zu € 50.000 (bei bis zu 5 Mitarbeitern) und von bis zu € 100.000 (bei bis zu 10 Mitarbeitern) bis zum 31.12.2020. Das maximale Kreditvolumen beträgt 25% vom Jahresumsatz 2019 –  bereits erhaltene oder beantragte Soforthilfen werden verrechnet. Gezählt werden die Mitarbeiter, die zum 31.12.2019 einen laufenden Arbeitsvertrag haben. Teilzeitkräfte und Mini-Jobber werden in Vollzeitkräfte umgerechnet, Leih- und/oder Fremdarbeiter zählen hier nicht zu den Mitarbeitern. Eine Risikoprüfung erfolgt nicht.

Das Darlehen läuft 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr oder 10 Jahre mit zwei Tilgungfreijahren, in beiden Fällen beträgt der Zinssatz 3%. Die vollständige außerplanmäßige Tilgung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Förderbank Bayern www.lfa.de und auf folgendem Info- bzw. Merkblatt.

https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/infoblaetter/infoblatt_lfa-schnellkredit.pdf

https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/produktmerkblaetter/merkblattLfA-Schnellkredit.pdf

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