Sie möchten als Unternehmer Ihre Haftung beschränken, aber Ihnen stehen die Mittel für die Gründung einer GmbH nicht zur Verfügung? Wir haben die Lösung:
Die UG ist als Kapitalgesellschaft die kleine Schwester der GmbH und wird daher auch als Mini GmbH oder Ein-Euro-GmbH bezeichnet. Sie ist eine beliebte Rechtsform für (Existenz-)Gründer, weil vereinfachte Gründungsformalitäten sowie ein geringes Startkapital möglich sind.
Wir fassen für Sie kurz die Vorteile zusammen:
- Haftung beschränkt sich auf die Einlage
- Eine Person genügt für die Gründung (bis zu 3 Gesellschafter)
- Stammeinlage ab 1 Euro möglich (Nachweis der Einzahlung auf das Firmenkonto erforderlich)
- Mit dem Musterprotokoll fallen geringere Gründungskosten an
- Rechtlich mit einer GmbH gleichgestellt
Zu den Nachteilen zählen:
- Voraussetzung für die Gründung ist ein notarieller beglaubigter Gesellschaftsvertrag
- Kosten für Notar- und Handelsregistereintrag; Gründungskosten für die Eröffnungsbilanz
- Bei zu niedrigen Kapital kann schnell Überschuldung drohen
- Bestehen eine Rücklagenpflicht i. H. v. mindestens 25 % des Jahresüberschusses bis des Stammkapital einer GmbH i.H.v. 25.000 Euro erreicht wird
- Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht; bei Gewinnausschüttungen an Anteilseigner ist Kapitalertragsteuer fällig
Haben Sie noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!