Die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt

Sie möchten als Unternehmer Ihre Haftung beschränken, aber Ihnen stehen die Mittel für die Gründung einer GmbH nicht zur Verfügung? Wir haben die Lösung:

Die UG ist als Kapitalgesellschaft die kleine Schwester der GmbH und wird daher auch als Mini GmbH oder Ein-Euro-GmbH bezeichnet. Sie ist eine beliebte Rechtsform für (Existenz-)Gründer, weil vereinfachte Gründungsformalitäten sowie ein geringes Startkapital möglich sind.

Wir fassen für Sie kurz die Vorteile zusammen:

  • Haftung beschränkt sich auf die Einlage
  • Eine Person genügt für die Gründung (bis zu 3 Gesellschafter)
  • Stammeinlage ab 1 Euro möglich (Nachweis der Einzahlung auf das Firmenkonto erforderlich)
  • Mit dem Musterprotokoll fallen geringere Gründungskosten an
  • Rechtlich mit einer GmbH gleichgestellt

Zu den Nachteilen zählen:

  • Voraussetzung für die Gründung ist ein notarieller beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Kosten für Notar- und Handelsregistereintrag; Gründungskosten für die Eröffnungsbilanz
  • Bei zu niedrigen Kapital kann schnell Überschuldung drohen
  • Bestehen eine Rücklagenpflicht i. H. v. mindestens 25 % des Jahresüberschusses bis des Stammkapital einer GmbH i.H.v. 25.000 Euro erreicht wird
  • Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht; bei Gewinnausschüttungen an Anteilseigner ist Kapitalertragsteuer fällig

Haben Sie noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!