DAC 6 – EU-Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Bis zum 31. Dezember 2019 mussten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die neue Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (MDR = Mandatory Disclosure Regime) in ihr innerstaatliches Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie 2018/882/EU (besser bekannt als Directive for Administrative Cooperation, kurz DAC6) nimmt Berater und Banken als sogenannte Intermediäre, aber auch Unternehmen selbst, in die Pflicht, Steuergestaltungen zu melden. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 den eingebrachten Entwurf angenommen.

Ziel des Gesetzes ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zu identifizieren und zu verringern, um eine Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern.

Konkret geht es bei der Anzeigepflicht darum, dass ab 1. Juli 2020 grenzüberschreitende Gestaltungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen, nachdem die meldepflichtige Gestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, umsetzungsbereit ist oder an dem der erste Schritt der Gestaltung vollzogen wird, an das BZSt zu melden sind.

Wurde der erste Schritt eines Modells oder einer aus anderen Gründen anzeigepflichtigen Gestaltung nach dem 24.06.2018 und vor dem 01.07.2020 umgesetzt, muss die rückwirkende Interim-Meldung binnen zwei Monaten ab dem 30.06.2020 erfolgen.

Die Meldepflicht betrifft nicht nur alle direkten Steuern (insbesondere die KSt, GewSt), sondern auch Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.

Die neue Anzeigepflicht stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Wir unterstützen Sie gerne bei den folgenden Themen:

  • Einrichtung von internen Prozessen zur Erfassung, Dokumentation, Kontrolle und Analyse der mitteilungspflichtigen Gestaltungen
  • Einzeldatenübermittlung an das BZSt (für Unternehmen mit geringem Aufkommen an mitteilungspflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen)
  • Datenübermittlung an das BZSt per Massendatenschnittstelle (bei großem Meldeaufkommen)

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und erarbeiten mit Ihnen zusammen das passende Meldewesen für Ihr Unternehmen.