Steueränderungen 2020
Zum Jahreswechsel 2019/2020 sind zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen zu beachten. Ein paar dieser Änderungen/Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst. Welche Änderungen für Sie gelten oder worauf Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung achten müssen – sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen durch den Steuer-Dschungel.
Grundfreibetrag
Für alle Steuerpflichtigen gilt für das Veranlagungsjahr 2019 ein Grundfreibetrag in Höhe von € 9.168. Im Jahr 2020 bleiben Einkommen bis € 9.408 steuerfrei.
Kindergeld
Das Kindergeld ändert sich in 2020 nicht. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern monatlich jeweils € 204, für das dritte € 210 und ab dem vierten Kind € 235. Der Kinderfreibetrag beträgt auf € 7.620.
Weiterbildungsmaßnahmen
Da berufliche Weiterbildungskosten keinen Arbeitslohn darstellen, sind sie – rückwirkend ab 2019 – steuerfrei.
Bürokratieentlastungsgesetz III
Das Bürokratieentlastungsgesetz III verkürzt die Aufbewahrungspflicht für elektronische Steuerunterlagen von 10 auf 5 Jahre.
Kleinunternehmerregelung
Mit Beginn des Jahres 2020 wir die Kleinunternehmergrenze auf € 22.000 angehoben.
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Für unterhaltspflichtige Angehörige bringt das Angehörigen-Entlastungsgesetz finanzielle Entlastung. Erst ab einem Bruttoeinkommen von mehr als € 100.000 werden Angehörige finanziell herangezogen.