Die „staade – hektische“ Zeit des Jahres beginnt! Man sollte sich jetzt aber nicht nur über die Weihnachtsgeschenke Gedanken machen, denn vor Ende des Jahres gibt es jede Menge (Steuer-)Sparpotential. Check this out!
- Arbeitnehmer können Werbungskosten, sprich Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen, von der Steuer absetzen. Jedem steht ein Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 € zu, auch wenn die tatsächlichen Kosten geringer wären. Wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, spart man Geld! Somit wären u. a. Überlegungen über die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie z. B. einen Laptop, Fachbücher oder Berufskleidung bzw. über eine Fortbildung, auch wenn diese im nächsten Jahr stattfinden soll, aber im Dezember noch bezahlt wird, sinnvoll.
- Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese, soweit sie einen sog. zumutbaren Anteil übersteigen, bei der Steuererklärung geltend machen. Zu diesem gehören u. a. auch Krankheitskosten, Hilfs- und Heilmittel. Sollte man knapp an der Grenze dieses Eigenanteils kratzen, lohnt sich eventuell noch die Anschaffung einer Brille, Kontaktlinsen sowie zugehörige Pflegemittel, Hörgerät und die benötigten Batterien, Inhalationsgerät, Zahnspange, Krücken etc.
- Spenden zählen zu den sog. Sonderausgaben. Diese können, wenn sie gemeinnützige Organisationen unterstützen, bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte, steuerlich berücksichtigt werden. Gut zu wissen: Nur ab einem Wert von 200 € verlangt das Finanzamt Spendenquittungen, ansonsten reicht der Kontoauszug als Nachweis.
- Steuerermäßigung bringt auch wenn man Handwerker ins Eigenheim kommen lässt. Man kann 20 % der Arbeitskosten bis zu 1.200 Euro von der Steuer absetzen. Es können Instandhaltungen, Renovierungen, oder Schornsteinfegerkosten sein. Da der Zeitpunkt der Zahlung zählt, könnte man auch eine Anzahlung leisten für Arbeiten die bereits begonnen haben und im Folgejahr abschließend ausgeführt werden. Achtung, die Zahlung muss per Überweisung ausgeführt werden.
- Heiraten kann auch ein Steuersparmodell sein, insbesondere, wenn sich die Einkommen stark unterscheiden. Verheiratete profitieren vom sog. Splittingtarif, selbst wenn man sich erst am letzten Tag des Jahres traut.
- Verheiratete sollten prüfen ob die optimale Steuerklassenkombination gewählt wurde. Entscheidend ist das jeweilige Nettoeinkommen. Man kann in der Regel einmal im Jahr bis zum 30.11. die Steuerklasse ändern.
- Vor der Silvesterfeier lohnt sich noch ein Blick auf die Fristen, denn Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie oder die Riester-Zulage müssen eventuell noch beantragt werden.
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